(1) Der Integrationsbeirat verfügt eigenverantwortlich über die von der Stadt Regensburg gewährten Haushaltsmittel.
(2) Die Verwaltung der Haushaltsmittel obliegt der geschäftsführenden Stelle.
RgbIBS · Integrationsbeiratssatzung der Stadt Regensburg
(1) Der Integrationsbeirat verfügt eigenverantwortlich über die von der Stadt Regensburg gewährten Haushaltsmittel.
(2) Die Verwaltung der Haushaltsmittel obliegt der geschäftsführenden Stelle.
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