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Zitierfest

RgbIBS · Integrationsbeiratssatzung der Stadt Regensburg

§ 10 RgbIBS – Haushaltsmittel

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 04.08.2014.

(1) Der Integrationsbeirat verfügt eigenverantwortlich über die von der Stadt Regensburg gewährten Haushaltsmittel.

(2) Die Verwaltung der Haushaltsmittel obliegt der geschäftsführenden Stelle.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 RgbIBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 RgbIBS? Zitiere den Wortlaut.“

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