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Zitierfest

RgbHoelzlVO · Verordnung der Stadt Regensburg über den geschützten Landschaftsbestandteil "Weintinger Hölzl mit Aubach, Islinger Mühlbach und Qellgebiet Graben In der Au"

§ 3 RgbHoelzlVO – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.05.1994.

Zweck der Ausweisung des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,

1) den einzigen naturnahen Bachauenwald in Regensburg und die Laubholzmischbestände zu erhalten und somit zur Belebung des Landschaftsbildes beizutragen,

2) den für den Bestand und die Entwicklung der Artenvielfalt der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren und von Störungen freizuhalten,

3) die biologische und ökologische Funktion der Gewässer zu erhalten und diese durch Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen zu verbessern,

4) als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern und zu fördern,

5) nachteilige Veränderungen des Landschaftsbestandteiles zu verhindern und

6) Erholungsräume für die Stadtbevölkerung zu sichern.

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