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Zitierfest

RgbHoelzlVO · Verordnung der Stadt Regensburg über den geschützten Landschaftsbestandteil "Weintinger Hölzl mit Aubach, Islinger Mühlbach und Qellgebiet Graben In der Au"

§ 2 RgbHoelzlVO – Schutzgebietsgrenzen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.05.1994.

(1) Das Schutzgebiet (Größe rund 80 ha) liegt in den Gemarkungen Burgweinting und Oberisling der Stadt Regensburg.

(2) Die Grenzen des geschützten Bereiches ergeben sich aus den Schutzgebietskarten M 1 : 12 500 und M 1 : 5000 (Anlagen), welche Bestandteile dieser Verordnung sind. Maßgebend für den Grenzverlauf ist der Eintrag in der Karte M 1 : 5000.

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