(1) Das Schutzgebiet (Größe rund 80 ha) liegt in den Gemarkungen Burgweinting und Oberisling der Stadt Regensburg.
(2) Die Grenzen des geschützten Bereiches ergeben sich aus den Schutzgebietskarten M 1 : 12 500 und M 1 : 5000 (Anlagen), welche Bestandteile dieser Verordnung sind. Maßgebend für den Grenzverlauf ist der Eintrag in der Karte M 1 : 5000.