Für die Erfüllung der Aufgaben besteht die Möglichkeit, einen Büroraum zu benutzen und von der Stadt Regensburg werden die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt.
RgbHeimatRL · Richtlinien der Stadt Regensburg über die Bestellung, Rechtsstellung und Aufgaben der Heimatpflegerin/des Heimatpflegers (m, w, d) der Stadt Regensburg
§ 5 RgbHeimatRL – Geschäftsstelle
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.01.1986.
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„Was regelt § 5 RgbHeimatRL? Zitiere den Wortlaut.“