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Zitierfest

RgbHeimatRL · Richtlinien der Stadt Regensburg über die Bestellung, Rechtsstellung und Aufgaben der Heimatpflegerin/des Heimatpflegers (m, w, d) der Stadt Regensburg

§ 5 RgbHeimatRL – Geschäftsstelle

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.01.1986.

Für die Erfüllung der Aufgaben besteht die Möglichkeit, einen Büroraum zu benutzen und von der Stadt Regensburg werden die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbHeimatRL nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RgbHeimatRL? Zitiere den Wortlaut.“

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