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Zitierfest

RgbHeimatRL · Richtlinien der Stadt Regensburg über die Bestellung, Rechtsstellung und Aufgaben der Heimatpflegerin/des Heimatpflegers (m, w, d) der Stadt Regensburg

§ 6 RgbHeimatRL – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.01.1986.

Diese Richtlinien treten am 1.1.1986 in Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbHeimatRL nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 RgbHeimatRL? Zitiere den Wortlaut.“

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