Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbHeimatRL · Richtlinien der Stadt Regensburg über die Bestellung, Rechtsstellung und Aufgaben der Heimatpflegerin/des Heimatpflegers (m, w, d) der Stadt Regensburg

§ 4 RgbHeimatRL – Aufgaben

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.01.1986.

Die Heimatpflegerin, der Heimatpfleger (m, w, d) berät und fördert die Stadt Regensburg in allen bedeutsamen Angelegenheiten der Heimatpflege, insbesondere beim Vollzug des Bayer. Denkmalschutzgesetzes und bei Fragen des Planungs- und Bauwesens. Dabei gilt als Richtlinie die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 17.02.1981 über die Heimatpflege in den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen Kreisstädten . Bedeutsam sind in der Regel Angelegenheiten, deren Entscheidung wegen ihrer heimatpflegerischen Tragweite in die Zuständigkeit des Stadtrates oder eines beschließenden Ausschusses fällt und andere heimatpflegerisch besonders wichtige laufende Angelegenheiten.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 RgbHeimatRL nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 RgbHeimatRL? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten