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Zitierfest

RgbHausnummernS · Hausnummernsatzung der Stadt Regensburg

§ 5 RgbHausnummernS – Abweichende Regelungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 08.02.1988.

Die Stadt Regensburg kann im Einzelfall auf Antrag oder von Amts wegen abweichende Regelungen treffen, wenn der Vollzug dieser Satzung zu einer unbiIligen Härte führen würde oder der Zweck dieser Satzung auf andere Weise besser erreicht werden kann.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbHausnummernS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RgbHausnummernS? Zitiere den Wortlaut.“

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