Die Stadt Regensburg kann im Einzelfall auf Antrag oder von Amts wegen abweichende Regelungen treffen, wenn der Vollzug dieser Satzung zu einer unbiIligen Härte führen würde oder der Zweck dieser Satzung auf andere Weise besser erreicht werden kann.
RgbHausnummernS · Hausnummernsatzung der Stadt Regensburg
§ 5 RgbHausnummernS – Abweichende Regelungen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 08.02.1988.
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„Was regelt § 5 RgbHausnummernS? Zitiere den Wortlaut.“