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Zitierfest

RgbHausnummernS · Hausnummernsatzung der Stadt Regensburg

§ 6 RgbHausnummernS – Übergangsvorschrift

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 08.02.1988.

Hausnummernschilder und Hinweisschilder, die entsprechend den bisher geltenden Vorschriften angebracht worden waren, können weiterverwendet werden, solange sie leserlich sind und die Aufindbarkeit der einzelnen Gebäude nicht in besonderer Weise erschweren.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbHausnummernS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 RgbHausnummernS? Zitiere den Wortlaut.“

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