(1) Als Hausnummernschilder sind blaue Schilder mit weißer Beschriftung zu verwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Hausnummernschilder müssen gut lesbar sein.
(2) Die Beschriftung der Hausnummernschilder besteht aus arabischen Zahlen, gegebenenfalls einem kleinen Buchstaben als Nummernzusatz, dem Straßennamen und einem Pfeil, der die Richtung der aufsteigenden Nummernfolge anzeigt. Diese drei Bestandteile sind in der genannten Reihenfolge untereinander aufzuführen. Die Mindestgröße der Zahlen beträgt 90 mm der der Buchstaben für die Nummernzusätze 65 mm. Der Straßenname ist in 30 bis 40 mm hohen Buchstaben anzugeben. Die Beschriftung ist durch einen weißen Rand einzurahmen.
(3) In den in der Anlage aufgeführten schützenswerten Bereichen der Altstadt dürfen nur blaue Emailschilder mit weißer "Schwabacher Schrift" verwendet werden. Soweit Gebäude südlich der Donau (siehe Nr. 1 der genannten Anlage) eine Litera-Hausnummer zugeordnet war ist diese auf dem Hausnummernschild unterhalb des Straßennamens in runden Klammern aufzunehmen; der Richtungspfeil ist in diesem Falle unter der Litera-Hausnummer zu plazieren. Die Litera-Hausnummer ist die alte, bis 1912 gültige Hausnummer, die mittels eines Großbuchstabens und einer Nummernfolge die historische Wachtengliederung entsprechend der Hausnummernrevision von 1803 wiedergibt. Im übrigen gilt Abs. 2 entsprechend. Weitere Angaben auf dem Hausnummernschild sind unzulässig.
(4) Das Hausnummernschild darf in der Höhe eine maximale Kantenlänge von 250 mm und in der Breite von 300 mm nicht überschreiten. Enthält das Hausnummernschild eine Litera-Hausnummer (Abs. 3), beträgt die maximale Kantenlänge jeweils 300 mm. Die Maße dürfen überschritten werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschriftung erforderlich sein sollte.
(5) Anstelle der in den Absätzen 1 und 4 genannten Hausnummernschilder können auch Hausnummernleuchten nach DIN 275-A verwendet werden.