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Zitierfest

RgbHaengebucheVO · Verordnung über das Naturdenkmal "Baumensemble Hängebuche-Blutbuche"

§ 2 RgbHaengebucheVO – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 21.04.1992.

Zweck des geschützten Naturdenkmales ist es, nachteilige Veränderungen für die ortsbildprägenden Bäume zu verhindern, deren Erhaltung aufgrund ihrer hervorragenden Schönheit, ihrer Seltenheit und ihres Alters im öffentlichen Interesse liegt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbHaengebucheVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbHaengebucheVO? Zitiere den Wortlaut.“

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