Jeder hat das Recht, die Grünanlagen und Spielanlagen unentgeltlich zum Zwecke der Erholung und des Spielens nach Maßgabe dieser Satzung zu benutzen.
RgbGruenanlS · Grünanlagensatzung der Stadt Regensburg
§ 2 RgbGruenanlS – Recht auf Benutzung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.08.2019.
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„Was regelt § 2 RgbGruenanlS? Zitiere den Wortlaut.“