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Zitierfest

RgbGruenanlS · Grünanlagensatzung der Stadt Regensburg

§ 2 RgbGruenanlS – Recht auf Benutzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.08.2019.

Jeder hat das Recht, die Grünanlagen und Spielanlagen unentgeltlich zum Zwecke der Erholung und des Spielens nach Maßgabe dieser Satzung zu benutzen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbGruenanlS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbGruenanlS? Zitiere den Wortlaut.“

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