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Zitierfest

RgbGruenanlS · Grünanlagensatzung der Stadt Regensburg

§ 10 RgbGruenanlS – Haftungsbeschränkung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 19.08.2019.

Die Benutzung der Grünanlagen und Spielanlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Regensburg haftet im Rahmen der allgemeinen Vorschriften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 RgbGruenanlS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 RgbGruenanlS? Zitiere den Wortlaut.“

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