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Zitierfest

RgbGanghoferS · Gestaltungssatzung für die Ganghofersiedlung

§ 10 RgbGanghoferS – Ordnungswidrigkeiten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.04.2005.

Nach Art. 89 Abs. 1 Nr. 17 kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000.-€ belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer nach dieser Satzung erlassenen Gestaltungsvorschrift (§2 bis § 8) zuwiderhandelt oder eine nach § 9 unzulässige Werbeanlage errichtet, anbringt, aufstellt, ändert oder betreibt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 RgbGanghoferS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 RgbGanghoferS? Zitiere den Wortlaut.“

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