Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gemäß Art. 91 Abs. 4 BayBO wird darauf hingewiesen, dass die Gestaltungssatzung Ganghofersiedlung auch zeichnerische Darstellungen umfasst und die Satzung mit Plan beim Stadtplanungsamt während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und Auskunft bereitgehalten wird.
Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung tritt die 1953 aufgrund § 2 der Verordnung über Baugestaltung vom 10.11.36 R. G. Be. I S. 938 und Art. 101 des P. St. G. erlassene Bauverordnung für das durch nachfolgende aufgeführte Straßen begrenzte Gebiet der Ganghofersiedlung, Karl-Stieler-, Von-Richthofen-, Immelmann-, Boelke-, Ludwig-Thoma-, Adalbert-Stifter-, Anzengruber- und Karl-Stieler-Straße, außer Kraft.