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Zitierfest

RgbFwS · Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Regensburg (Regensburger Feuerwehrsatzung – RFwS)

§ 7 RgbFwS – Persönliche Ausstattung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 17.10.2016.

Die Feuerwehrdienstleistenden haben die empfangene persönliche Ausstattung pfleglich zu behandeln und nach dem Ausscheiden aus dem Feuerwehrdienst zurückzugeben. Für verloren gegangene oder durch außerdienstlichen Gebrauch beschädigte oder unbrauchbare Teile der Ausstattung kann die Stadt Regensburg Ersatz verlangen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 RgbFwS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 RgbFwS? Zitiere den Wortlaut.“

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