Zur Erfüllung besonderer Aufgaben sind geeignete Feuerwehrdienstleistende zu bestellen (z.B. Jugendwart, Gerätewart). Für die Bestellung ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender ist die Kommandantin bzw. der Kommandant, bei den Löschzügen die Löschzugführerin bzw. der Löschzugführer zuständig.
RgbFwS · Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Regensburg (Regensburger Feuerwehrsatzung – RFwS)
§ 6 RgbFwS – Übertragung besonderer Aufgaben
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 17.10.2016.
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„Was regelt § 6 RgbFwS? Zitiere den Wortlaut.“