Die Kommandantin bzw. der Kommandant verpflichtet neu aufgenommene ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende durch Handschlag zur Erfüllung ihrer Pflichten nach den für die Feuerwehren geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Neu aufgenommenen Mitgliedern soll eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr überreicht werden.
RgbFwS · Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren in der Stadt Regensburg (Regensburger Feuerwehrsatzung – RFwS)
§ 5 RgbFwS – Verpflichtung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 17.10.2016.
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„Was regelt § 5 RgbFwS? Zitiere den Wortlaut.“