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Zitierfest

RgbFwKS · Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung der Stadt Regensburg

§ 3 RgbFwKS – Fälligkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.12.2023.

Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach Bekanntgabe des Leistungsbescheides zur Zahlung fällig.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbFwKS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 RgbFwKS? Zitiere den Wortlaut.“

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