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Zitierfest

RgbFwKS · Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung der Stadt Regensburg

§ 4 RgbFwKS – In-Kraft-Treten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.12.2023.

(1) Diese Satzung tritt am 15.01.2024 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Regensburg (Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung – FwKS) vom 05.05.2004 (AMBl. Nr. 21 vom 17. Mai 2004) außer Kraft.

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