(1) Diese Satzung tritt am 15.01.2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Regensburg (Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung – FwKS) vom 05.05.2004 (AMBl. Nr. 21 vom 17. Mai 2004) außer Kraft.