Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbFBRL · Richtlinien für die Durchführung der Feuerbeschau in der Stadt Regensburg (Regensburger Feuerbeschau-Richtlinien – RFBR)

§ 5 RgbFBRL – Durchführungskriterien, Prüfaufgaben

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.10.2000.

Die in § 5 der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) nur grundsätzlich aufgeführten Prüfungsgegenstände und die daraus folgenden Prüfaufgaben sind in Tabelle 2 zusammengestellt.

Sie betreffen insbesondere alle baulichen, technischen und organisatorischen Vorkehrungen in den Objekten, die bei einem Feuerwehreinsatz benutzt werden oder im Brandfall eine grundsätzliche Rolle spielen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbFBRL nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 RgbFBRL? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten