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Zitierfest

RgbFBRL · Richtlinien für die Durchführung der Feuerbeschau in der Stadt Regensburg (Regensburger Feuerbeschau-Richtlinien – RFBR)

§ 4 RgbFBRL – Zeitabstände

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.10.2000.

Neben bestehenden gesetzlichen Vorgaben (Versammlungsstättenverordnung (VStättV), Gaststättenbauverordnung (GastBauV), Verkaufsstättenverordnung (VkV)) bestimmen objektspezifische Gefährdungseigenarten die Zeitabstände der Überprüfungen (Prüffristen).

Bezogen auf die Einzelobjekte sind die Prüffristen in Tabelle 1 zusammengestellt. Bei in der Nutzung sich überlagernden Objekten (z. B. Großgaragen/Hochhäuser) sind ungünstige Terminüberschneidungen mit periodischen Kontrollen durch weitere Aufsichtsinstanzen (z. B. Untere Bauaufsichtsbehörde) nach Möglichkeit zu vermeiden.

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„Was regelt § 4 RgbFBRL? Zitiere den Wortlaut.“

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