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Zitierfest

RgbFBRL · Richtlinien für die Durchführung der Feuerbeschau in der Stadt Regensburg (Regensburger Feuerbeschau-Richtlinien – RFBR)

§ 2 RgbFBRL – Gefahren im Brandfall: Zielsetzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.10.2000.

Erhebliche bzw. konkrete Gefahren (§1) ergeben sich grundsätzlich aus den generellen Anforderungen des Art. 15 Bayerische Bauordnung (BayBO) als solche, die

1) die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch begünstigen und dabei

2) die Rettung von Menschen und Tieren gefährden und

3) die Brandbekämpfung behindern.

Durch die Feuerbeschau sind die Voraussetzungen für die zielgerechte Vorbereitung und erfolgreiche Durchführung möglicher Feuerwehreinsätze auch unter Berücksichtigung arbeitsschutzrechtlicher Aspekte (Sicherheit der Einsatzkräfte) sicherzustellen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbFBRL nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

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