(1) In die Kanäle darf nur das Abwasser eingeleitet werden, für das sie bestimmt sind (§ 3).
(2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden kann, bestimmt die Stadt.
RgbEWS · Entwässerungssatzung der Stadt Regensburg
(1) In die Kanäle darf nur das Abwasser eingeleitet werden, für das sie bestimmt sind (§ 3).
(2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden kann, bestimmt die Stadt.
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