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Zitierfest

RgbEWS · Entwässerungssatzung der Stadt Regensburg

§ 14 RgbEWS – Einleiten in die Kanäle

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 16.12.1996.

(1) In die Kanäle darf nur das Abwasser eingeleitet werden, für das sie bestimmt sind (§ 3).

(2) Den Zeitpunkt, von dem ab in die Kanäle eingeleitet werden kann, bestimmt die Stadt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 14 RgbEWS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 14 RgbEWS? Zitiere den Wortlaut.“

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