Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig.
RgbErstattungS · Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Regensburg
§ 6 RgbErstattungS – Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.08.2001.
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„Was regelt § 6 RgbErstattungS? Zitiere den Wortlaut.“