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Zitierfest

RgbErhaltS1 · Satzung gemäß §39 h Bundesbaugesetz für ein Gebiet am Eisbuckel (Erhaltungssatzung Nr. 1)

§ 6 RgbErhaltS1

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.01.1984.

Wer entgegen § 2 Abs. 1 ein Gebäude oder eine sonstige bauliche Anlage im Geltungsbereich dieser Satzung ohne Genehmigung abbricht oder ändert, handelt gemäß § 156 Abs. 1 Nr. 4 BBauG ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu DM 50.000.- belegt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbErhaltS1 nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

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