Innerhalb des in § 1 bezeichneten Gebietes steht der Stadt Regensburg nach § 24 a BBauG unter den dort genannten Voraussetzungen zur Wahrung der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 - 3 bezeichneten Belange ein Vorkaufsrecht an bebauten Grundstücken zu.
RgbErhaltS1 · Satzung gemäß §39 h Bundesbaugesetz für ein Gebiet am Eisbuckel (Erhaltungssatzung Nr. 1)
§ 5 RgbErhaltS1
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.01.1984.
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