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Zitierfest

RgbErhaltS1 · Satzung gemäß §39 h Bundesbaugesetz für ein Gebiet am Eisbuckel (Erhaltungssatzung Nr. 1)

§ 4 RgbErhaltS1

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.01.1984.

(1) Vor der Entscheidung über den Antrag auf Abbruch, Umbau oder Änderung eines Gebäudes oder einer sonstigen baulichen Anlage ist mit dem Eigentümer oder sonstigen, zur Unterhaltung Verpflichteten die Möglichkeit der Erhaltung und Nutzung des Gebäudes sowie der Unterstützung bei der Erhaltung zu erörtern.

(2) Im Falle des § 2 Abs. 2 Nr. 3 sind auch Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte zu hören.

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„Was regelt § 4 RgbErhaltS1? Zitiere den Wortlaut.“

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