In den Fällen des § 2 Abs. 2 Nr. 3 ist die Genehmigung zu erteilen, wenn auch unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls die Erhaltung des Gebäudes wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist.
RgbErhaltS1 · Satzung gemäß §39 h Bundesbaugesetz für ein Gebiet am Eisbuckel (Erhaltungssatzung Nr. 1)
§ 3 RgbErhaltS1
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.01.1984.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbErhaltS1 nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 3 RgbErhaltS1? Zitiere den Wortlaut.“