Diese Satzung tritt in Kraft mit der ortsüblichen Bekanntmachung der rechtsverbindlichen Genehmigung sowie der ortsüblichen Bekanntmachung derjenigen Stelle, bei welcher die Satzung während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und Auskunft bereitgehalten wird.
(Karten sind nicht maßstabsgetreu abgebildet.)