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Zitierfest

RgbEBS · Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Regensburg

§ 14 RgbEBS – Fälligkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 10.05.2021.

Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids, die Vorausleistung zwei Monate nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheids fällig.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 14 RgbEBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 14 RgbEBS? Zitiere den Wortlaut.“

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