Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids, die Vorausleistung zwei Monate nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheids fällig.
RgbEBS · Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Regensburg
§ 14 RgbEBS – Fälligkeit
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 10.05.2021.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 14 RgbEBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 14 RgbEBS? Zitiere den Wortlaut.“