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Zitierfest

RgbEBS · Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Regensburg

§ 13 RgbEBS – Vorausleistungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 10.05.2021.

Im Fall des Art. 5 a Abs. 2 KAG i. V. m. § 133 Abs. 3 BauGB können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 13 RgbEBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 13 RgbEBS? Zitiere den Wortlaut.“

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