Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbDVO · Dultverordnung (DV)

§ 2 RgbDVO – Verhaltensregelungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 03.01.2011.

(1) Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Dultverordnung hat sich jeder Besucher/ jede Besucherin so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet, geschädigt, belästigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert werden..

(2) Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Dultverordnung ist Besucherinnen und Besuchern untersagt:

1) Gas- oder Pfeffersprühdosen sowie ätzende oder färbende Substanzen mitzuführen,

2) Sachen, die dazu geeignet sind als gefährliche Gegenstände (z. B. Hieb- oder Stoßwaffen) Verwendung zu finden, mitzuführen,

3) erkennbar nicht für Besucher oder Besucherinnen zugelassene Bereiche wie Wohnwagen- oder Lagerplätze zu betreten,

4) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten; dies gilt auch für Beschicker und Beschickerinnen der Dulten sowie für deren/dessen Personal

5) alkoholische Getränke aller Art mitzuführen oder außerhalb der zugelassenen Zelte und deren Freischankflächen oder außerhalb zugelassener Geschäfte zu verzehren,

6) Trinkbehältnisse aus Glas oder Flaschen aus Glas außerhalb der zugelassenen Zelte und deren Freischankflächen oder außerhalb zugelassener Geschäfte zu dem Zwecke mitzuführen, um daraus zu trinken,

7) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene bauliche Anlagen oder Anlagenteile, insbesondere Zäune und andere Begrenzungen zu besteigen oder übersteigen,

8) außerhalb der von der Stadt Regensburg zugewiesenen Flächen Waren feilzubieten oder Werbematerial aller Art zu verteilen, zu betteln sowie musikalische und künstlerische Darbietungen vorzuführen,

9) Hunde frei laufen zu lassen oder an überlanger Leine (mehr als 1,50 Meter) mitzuführen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbDVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbDVO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten