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Zitierfest

RgbDonautalVO · Verordnung des Bezirks Oberpfalz über den Schutz der Donautallandschaft mit den Winzerer Höhen im Bereich der Gemeinden Kareth, Kneiting und Pettendorf (alle Landkreis Regensburg) und der Stadt Regensburg im Bezirk Oberpfalz

§ 6 RgbDonautalVO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 15.10.1973.

Für die Erteilung der Erlaubnis und der Ausnahmegenehmigung ist die Kreisverwaltungsbehörde zuständig, in deren Bereich das Vorhaben ausgeführt wird. Die Erteilung der Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Buchst. a, c und k und die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 5 bedürfen der Zustimmung der Regierung der Oberpfalz.

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