Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbDolineVO · Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Große Doline auf dem Keilberg" in Regensburg

§ 4 RgbDolineVO – Verbote

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 21.07.1980.

Nach Art. 9 Abs. 4 BayNatSchG ist es verboten, ohne Genehmigung der Stadt Regensburg - Untere Naturschutzbehörde - das flächenhafte Naturdenkmal zu entfernen, zu zerstören oder zu verändern, insbesondere Eingriffe vorzunehmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Umgestaltung dieser Flächen oder ihrer Bestandteile führen können. Es sind deshalb vor allem Ablagerungen jeglicher Art, wie zum Beispiel das Verbringen von Abfällen oder das Abstellen von Autowracks, verboten.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 RgbDolineVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 RgbDolineVO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten