Von dem Verbot des § 4 sind folgende Tätigkeiten ausgenommen:
1) naturnahe Bepflanzungsmaßnahmen,
2) Sanierung und Sicherung der Doline.
RgbDolineVO · Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Große Doline auf dem Keilberg" in Regensburg
Von dem Verbot des § 4 sind folgende Tätigkeiten ausgenommen:
1) naturnahe Bepflanzungsmaßnahmen,
2) Sanierung und Sicherung der Doline.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 RgbDolineVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 5 RgbDolineVO? Zitiere den Wortlaut.“