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Zitierfest

RgbDolineVO · Verordnung über das flächenhafte Naturdenkmal "Große Doline auf dem Keilberg" in Regensburg

§ 3 RgbDolineVO – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 21.07.1980.

Zweck der Inschutznahme des Naturdenkmals ist es,

1) Erdaufschüttungen, Verfüllungen, Unratablagerungen oder ähnliches zu verhindern,

2) Veränderungen des Naturdenkmals durch übermäßigen Bewuchs entgegenzuwirken,

3) die Doline als geologisch bedeutsame Karsterscheinung im natürlichen Zustand zu erhalten.

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„Was regelt § 3 RgbDolineVO? Zitiere den Wortlaut.“

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