Zweck der Inschutznahme des Naturdenkmals ist es,
1) Erdaufschüttungen, Verfüllungen, Unratablagerungen oder ähnliches zu verhindern,
2) Veränderungen des Naturdenkmals durch übermäßigen Bewuchs entgegenzuwirken,
3) die Doline als geologisch bedeutsame Karsterscheinung im natürlichen Zustand zu erhalten.