Die Stadt erhält bei Auflösung des Altenheimes nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert der von ihr geleisteten Sacheinlagen zurück.
RgbBuergerheimS · Satzung über die Gemeinnützigkeit des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl
§ 5 RgbBuergerheimS
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.06.1977.
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