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Zitierfest

RgbBuergerheimS · Satzung über die Gemeinnützigkeit des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl

§ 4 RgbBuergerheimS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.06.1977.

Die Stadt erhält keine Gewinnanteile in ihrer Eigenschaft als Eigentümer oder Rechtsträger und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 RgbBuergerheimS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 RgbBuergerheimS? Zitiere den Wortlaut.“

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