Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
RgbBuergerheimS · Satzung über die Gemeinnützigkeit des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl
§ 6 RgbBuergerheimS
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.06.1977.
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