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Zitierfest

RgbBuergerheimS · Satzung über die Gemeinnützigkeit des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl

§ 6 RgbBuergerheimS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.06.1977.

Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbBuergerheimS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 RgbBuergerheimS? Zitiere den Wortlaut.“

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