Das städtische Altenheim Bürgerheim Kumpfmühl ist eine gemeinnützige Einrichtung der Stadt, die gemäß Art. 29 GO vom Stadtrat verwaltet wird, soweit nicht der Oberbürgermeister selbständig entscheidet (Art. 37 GO).
RgbBuergerheimS · Satzung über die Gemeinnützigkeit des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl
§ 1 RgbBuergerheimS
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.06.1977.
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