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Zitierfest

RgbBuergerheimS · Satzung über die Gemeinnützigkeit des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl

§ 1 RgbBuergerheimS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.06.1977.

Das städtische Altenheim Bürgerheim Kumpfmühl ist eine gemeinnützige Einrichtung der Stadt, die gemäß Art. 29 GO vom Stadtrat verwaltet wird, soweit nicht der Oberbürgermeister selbständig entscheidet (Art. 37 GO).

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