(AMBl. Nr. 24 vom 13. Juni 1977)
Aufgrund der §§ 52 und 59 der Abgabeordnung und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erläßt die Stadt Regensburg folgende Satzung:
RgbBuergerheimS · Satzung über die Gemeinnützigkeit des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl
(AMBl. Nr. 24 vom 13. Juni 1977)
Aufgrund der §§ 52 und 59 der Abgabeordnung und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erläßt die Stadt Regensburg folgende Satzung:
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„Was regelt Eingangsformel RgbBuergerheimS? Zitiere den Wortlaut.“