Das städtische Altenheim Bürgerheim Kumpfmühl dient ausschließlich und unmittelbar der Förderung der Allgemeinheit durch Altenpflege als gemeinnützigem Zweck im Sinne des § 52 der Abgabenordnung, wobei es insbesondere der minderbemittelten Bevölkerung dienen soll.
RgbBuergerheimS · Satzung über die Gemeinnützigkeit des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl
§ 2 RgbBuergerheimS
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.06.1977.
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