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Zitierfest

RgbBuergerheimS · Satzung über die Gemeinnützigkeit des städtischen Altenheimes Bürgerheim Kumpfmühl

§ 2 RgbBuergerheimS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.06.1977.

Das städtische Altenheim Bürgerheim Kumpfmühl dient ausschließlich und unmittelbar der Förderung der Allgemeinheit durch Altenpflege als gemeinnützigem Zweck im Sinne des § 52 der Abgabenordnung, wobei es insbesondere der minderbemittelten Bevölkerung dienen soll.

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