Die Tätigkeit der Stadtbücherei zielt darauf ab, nur ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst und unmittelbar zu fördern.
RgbBuechereiBgAS · Satzung für die Stadtbücherei der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art
§ 4 RgbBuechereiBgAS – Unmittelbarkeit/Ausschließlichkeit
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 23.12.2002.
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„Was regelt § 4 RgbBuechereiBgAS? Zitiere den Wortlaut.“