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Zitierfest

RgbBuechereiBgAS · Satzung für die Stadtbücherei der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art

§ 5 RgbBuechereiBgAS – Vermögensbindung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 23.12.2002.

Die Stadt erhält bei Auflösung oder Aufhebung der Einrichtung Stadtbücherei oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert bzw. Buchwert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. Vermögen, das diese Werte übersteigt, darf nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden.

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