Grabstätten in besonderer Lage sind für Erdbeisetzungen aller Art bestimmte ein- oder mehrstellige Grabstätten, deren Lage im Einvernehmen mit dem Erwerber festgelegt wird, insbesondere Grabstätten an Mauern oder in Mauer- oder Heckennischen.
RgbBS · Bestattungssatzung der Stadt Regensburg
§ 8 RgbBS – Grabstätten in besonderer Lage
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.12.2006.
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