Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbBS · Bestattungssatzung der Stadt Regensburg

§ 53 RgbBS – Vorsorgevertrag

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.12.2006.

(1) Die Dienstleistungen der Städtischen Bestattung Regensburg können auch zu Lebzeiten für den eigenen Sterbefall beantragt werden.

(2) Über die beantragten Dienste wird ein öffentlich-rechtlicher Vorsorgevertrag abgeschlossen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 53 RgbBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 53 RgbBS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten