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Zitierfest

RgbBS · Bestattungssatzung der Stadt Regensburg

§ 51 RgbBS – Dienste

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.12.2006.

(1) Die Städtische Bestattung Regensburg erbringt folgende Grundleistungen:

1) Die Dienste der Leichenbesorgung,

2) die Vermittlung der im Zusammenhang mit der Bestattung stehenden Fremdleistungen, die von den Hinterbliebenen gewünscht werden (insbesondere der Gestellung des Bestattungsbedarfs, wie Sterbehemd, Sargausstattung, Sarg, Urne, Kränze, Blumenschmuck, Trauerdrucksachen, ferner der Leistungen der Friedhofs- und Feuerbestattungsverwaltungen, der kirchlichen oder sonstigen Bestattungsfeierlichkeiten einschließlich Gottesdienste und der Todesanzeigen), sowie die Vereinnahmung der Gelder für die Fremdleistungen, soweit die Erbringer dieser Leistungen die Vereinnahmung der Städtischen Bestattung Regensburg überlassen.

(2) Die Städtische Bestattung Regensburg übernimmt ferner die Beförderung von Leichen, Leichenteilen, Totgeburten und von Aschenresten in Urnen innerhalb des Stadtgebietes sowie von und nach auswärts.

(3) Die Städtische Bestattung Regensburg übernimmt weiterhin, insbesondere im Auftrag der zuständigen Behörden, die Bergung von Leichen oder Leichenteilen Verunglückter oder sonst in besonderer Weise zu Tode gekommener Personen.

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