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Zitierfest

RgbBS · Bestattungssatzung der Stadt Regensburg

§ 47 RgbBS – Zugangsrecht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.12.2006.

Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten aller oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 47 RgbBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 47 RgbBS? Zitiere den Wortlaut.“

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