Bild- und Tonaufzeichnungen von Trauerfeiern und Bestattungen sowie Lautsprecherübertragungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung und der Angehörigen, die für die Bestattung zu sorgen haben.
RgbBS · Bestattungssatzung der Stadt Regensburg
§ 43 RgbBS – Bild- und Tonaufzeichnungen, Lautsprecherübertragungen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.12.2006.
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„Was regelt § 43 RgbBS? Zitiere den Wortlaut.“