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Zitierfest

RgbBS · Bestattungssatzung der Stadt Regensburg

§ 43 RgbBS – Bild- und Tonaufzeichnungen, Lautsprecherübertragungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.12.2006.

Bild- und Tonaufzeichnungen von Trauerfeiern und Bestattungen sowie Lautsprecherübertragungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung und der Angehörigen, die für die Bestattung zu sorgen haben.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 43 RgbBS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 43 RgbBS? Zitiere den Wortlaut.“

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