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Zitierfest

RgbBS · Bestattungssatzung der Stadt Regensburg

§ 38 RgbBS – Kühlraum

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.12.2006.

(1) Leichen werden in den Kühlräumen am Friedhof Dreifaltigkeitsberg aufbewahrt.

(2) Wenn Gründe der Hygiene oder der Pietät nicht entgegenstehen, kann die Leiche am Tag der Beisetzung im Leichenhaus aufgebahrt werden.

(3) Der Zutritt zum Kühlraum ist nur dem Friedhofspersonal gestattet.

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„Was regelt § 38 RgbBS? Zitiere den Wortlaut.“

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