(1) Leichen werden in den Kühlräumen am Friedhof Dreifaltigkeitsberg aufbewahrt.
(2) Wenn Gründe der Hygiene oder der Pietät nicht entgegenstehen, kann die Leiche am Tag der Beisetzung im Leichenhaus aufgebahrt werden.
(3) Der Zutritt zum Kühlraum ist nur dem Friedhofspersonal gestattet.